Die Anforderungen für die Prüfung BaustoffprüferIn (Beton und Mörtel) sind im SBFI-anerkannten Prüfungsreglement sowie einer zugehörigen Wegleitung definiert. Interessenten können beide Dokumente beim Sekretariat der Prüfungskommission beziehen.
Kurz zusammengefasst, zur Prüfung zugelassen wird (Ziffer 3.31 des Prüfungsreglements):
- über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation eines Berufes im Bauhauptgewerbe verfügt und mindestens 3 Jahre Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung nachweisen kann;
- oder über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens 3 Jahre Berufspraxis in einem Labor für mineralische Baustoffe oder 4 Jahre Berufspraxis in einem Betonwerk nachweisen kann.
- Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziffer 3.41 des Prüfungsreglements.
Auskunft erteilt:
Sekretariat Berufsprüfung BaustoffprüferIn
Herr Flavio Wirz
Aeplistrasse 6
9008 St. Gallen
Tel. 079 767 89 17
E-Mail: berufspruefung@vsb-astb.ch
Neueste Kommentare