Die Anforderungen für die Prüfung BaustoffprüferIn (Beton und Mörtel) sind im SBFI-anerkannten Prüfungsreglement sowie einer zugehörigen Wegleitung definiert. Interessenten können beide Dokumente beim Sekretariat der Prüfungskommission beziehen.
Kurz zusammengefasst, zur Prüfung zugelassen wird (Ziffer 3.31 des Prüfungsreglements):
- über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation eines Berufes im Bauhauptgewerbe verfügt und mindestens 3 Jahre Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung nachweisen kann;
- oder über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens 3 Jahre Berufspraxis in einem Labor für mineralische Baustoffe oder 4 Jahre Berufspraxis in einem Betonwerk nachweisen kann.
- Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziffer 3.41 des Prüfungsreglements.
Auskunft erteilt:
Sekretariat Berufsprüfung BaustoffprüferIn
c/o VersuchsStollen Hagerbach AG
Polistrasse 1
8893 Flums Hochwiese
Tel. +41 81 734 14 50
E-Mail: berufspruefung@vsb-astb.ch
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