Voraussetzungen

Die Anforderungen für die Prüfung BaustoffprüferIn (Beton und Mörtel) sind im SBFI-anerkannten Prüfungsreglement sowie einer zugehörigen Wegleitung definiert. Interessenten können beide Dokumente beim Sekretariat der Prüfungskommission beziehen.

Kurz zusammengefasst, zur Prüfung zugelassen wird (Ziffer 3.31 des Prüfungsreglements):

  • über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation eines Berufes im Bauhauptgewerbe verfügt und mindestens 3 Jahre Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung nachweisen kann;
  • oder über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens 3 Jahre Berufspraxis in einem Labor für mineralische Baustoffe oder 4 Jahre Berufspraxis in einem Betonwerk nachweisen kann.
  • Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziffer 3.41 des Prüfungsreglements.

Auskunft erteilt:
Sekretariat Berufsprüfung BaustoffprüferIn
Tägerhardring 8
5436 Würenlos
Tel. +41 56 552 06 89
E-Mail: info@baustoffpruefer.ch